Heizkostenzuschuss 2009/2010

Heizkostenzuschuss 2009/2010

Auch für die Heizperiode 2009/20010 wird das Land Salzburg mit dem Heizscheck die finanziellen Mehrbelastungen der kalten Jahreszeit für SalzburgerInnen mit niedrigem Einkommen ausgleichen. Der Heizscheck ist eine einmalige Unterstützung von 150 €, die unabhängig von der Art des verwendeten Brennstoffes gewährt wird.

Diese Unterstützung kann voraussichtlich ab Ende Dezember bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde und beim Bürgerservice der Stadt Salzburg beantragt werden. Bei der Antragstellung ist ein Nachweis (Rechnung) über die Heizkosten zu erbringen. Die Antragsfrist dauert bis 31.7.2010 (um auch später ausgestellte Rechnungen berücksichtigen zu können).

H e i z s c h e c k   f ü r   N i e d r i g e i n k o m m e n s b e z i e h e r

Personen, die im Land Salzburg ihren Wohnsitz haben, erhalten unter Nachweis der tatsächlichen Heizkosten einen Salzburger Heizkostenzuschuss, wenn nachstehende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:

Höhe
€ 150,- pro Haushalt (einmalige Leistung für die Heizperiode 2009/2010)

Einkommensgrenzen
Der Heizscheck wird nur gewährt, wenn folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:

  • Alleinlebende
  • Ehepaare, Lebens- und Haushaltsgemeinschaften
  • Zuschlag für jedes Kind im Haushalt
  • Zuschlag für jede weitere erwachsene Person im Haushalt      


€    800,-
€ 1.200,-
€    200,-
€    400,-

Von dieser Förderung sind unter anderen Bewohner in Einrichtungen ausgenommen.

Die Heizkosten sind durch eine Bestätigung der Hausverwaltung oder durch eine Rechnung der Heizkosten bzw. Brennstoffe in der Höhe von mindestens € 150,- nachzuweisen.

14.12.2009